Tipps für Eigentümer
Widerrufs-Joker +++ Vorfälligkeitsentschädigung sparen beim Kredit-Ausstieg
Widerrufs-Joker: Vorfälligkeitsentschädigung sparen beim Kredit-Ausstieg und bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurück bekommen - bei 80% der Darlehen!
Die Bauzinsen sind historisch niedrig.
Viele Immobilienkäufer und –verkäufer fragen sich:
- Gibt es eine Möglichkeit, ohne Vorfälligkeitsentschädigung heraus zu kommen aus Altverträgen, die noch zu hohen Zinssätzen abgeschlossen wurden?
- Kann man noch etwas machen bei Vorfälligkeitsentschädigungen, die in der Vergangenheit bezahlt wurden, z.B. beim Verkauf oder wenn die Bank einer vorzeitigen Kreditablösung im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung zugestimmt hat?
Gute Nachricht bringt der sog. Widerrufs-Joker, das sog. ewige Widerrufsrecht bei Verbraucherkreditverträgen. Bei vielen Baufinanzierungen ist nämlich erstaunlicher Weise die Widerrufsfrist noch gar nicht abgelaufen.
80% der Verträge heute noch widerrufbar
Finanztest berichtet im Heft 07/2014 von einer Erfolgsschance des Widerrufs-Jokers in 80% der Fälle und zählt bereits mehr als 90 Fälle auf, wo Anwälte mit dem Widerrufs-Joker gegen verschiedene Banken Erfolg hatten (darunter auch 4 exemplarische Fälle der Sozietät Wedekind, siehe unten).
Der Widerrufs-Joker ist besonders interessant auch für alle, die in den letzten Jahren Vorfälligkeitsentschädigungen gezahlt haben.
Denn ein Widerruf ist auch bei diesen Verträgen grundsätzlich noch möglich. Selbst dann wenn Aufhebungsvereinbarungen geschlossen wurden, kann das Widerrufsrecht noch bestehen.
Widerrufs-Joker - wer kann den konkreten Fall prüfen?
Verbraucherkreditrecht ist eine sehr spezielle Rechtsmaterie – nicht einmal alle Fachanwälte für Bankrecht und Kapitalanlagerecht kennen sich dort vertieft aus. Sorgfältige Auswahl des Anwalts ist daher sehr wichtig, denn die Rechtslage ist sehr schwierig und hat sich viele Male geändert – die Banken wehren zumeist erst einmal alles ab.
Die Erfolgschance von 80% darf nicht dazu verführen, das Thema zu unterschätzen. Es kommt immer auf eine individuelle Prüfung des einzelnen Falles an. Und wer nicht absolut ‚sattelfest‘ im Thema ist, wird sich gegen die Banken kaum behaupten können.
Wie weit reicht der Widerrufs-Joker zurück? Auch vor 2002?
Häufig ist zu lesen, es gehe insbesondere um die Verträge von 2002 bis 2010. Dies ist grundsätzlich richtig.
Bei den Fällen von November 2002 bis Mitte 2010 kann ein erfahrener und spezialisierter Anwalt in der Regel relativ schnell abschätzen, ob Chancen bestehen.
Ab 11.06.2010 wird die Rechtslage dann deutlich anders - die notwendige Prüfung wird umfangreicher und schwieriger. Aber auch bei den ab 11.06.2010 abgeschlossenen Verträgen lohnt es ggf. zu prüfen, ob die Widerrufsmöglichkeit noch besteht.
Und insbesondere bei sog. Haustürgeschäften ist ggf. auch dann etwas zu machen, wenn die Verträge aus der Zeit vor 2002 stammen.
Jeder Fall ist anders und sollte individuell geprüft werden.
Forward-Darlehen
Bei Forward-Darlehen ist die Vorfälligkeitsentschädigung besonders schmerzlich: Noch ist kein Cent ausgezahlt, und die Bank will gleichwohl ggf. Zehntausende an Euro sog. Nichtabnahme-Entschädigung nur dafür, dass sie einen wieder aus dem Vertrag lässt. Die Chancen bei Forward-Darlehen stehen grundsätzlich ebenfalls gut.
Geld zurück von der Bank … Vorfälligkeitsentschädigung, Zinsdifferenzen, Gebühren
Wenn die Bank Vorfälligkeitsentschädigung erhalten hat, muss sie diese bei einem erfolgreichen Widerrufs-Joker wieder zurück zahlen.
Darüber hinaus muss die Bank für die Vergangenheit auch eine Art Ausgleich für die Differenz zwischen Vertragszins und marktüblichem/angemessenen Zins zahlen. Die Gerichte wenden verschiedene Berechnungsmodelle an – es geht jedenfalls in vielen Fällen um erhebliche Beträge, die dem Bankkunden zusätzlich zustehen.
Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherungen zahlen z.T. eine Erstberatung und dann i.d.R. erst wenn der Widerruf erklärt und seitens der Bank zurückgewiesen worden ist. Der sog. Baurisikoausschluss erfasst hierbei in der Praxis sehr viel weniger Fälle, als viele Rechtsschutzversicherer ihre Kunden zunächst glauben machen wollen.
Widerrufs-Joker erfordert i.d.R. einen im Verbraucherkreditrecht spezialisierten Anwalt
Was aber tun, wenn der Anwalt, der am besten im Thema zu sein scheint, nicht am Orte ist?
Hierzu sagt Katrin Wedekind, Fachanwältin für Bankrecht und Kapitalmarktrecht: „Unsere Mandanten haben sich meist im Internet in die Thematik eingelesen und kommen gezielt auf uns zu - aus dem ganzen Bundesgebiet. Wir sprechen mit unseren Mandanten unsere rechtliche Einschätzungen und das Vorgehen durch - so wie das ein guter Arzt auch tut - da merken Sie auch schnell, ob Sie fachlich und menschlich Vertrauen haben können, gerade wenn Sie sich schon selbst etwas informiert haben. Das geht auch per Telefon.“
Und Leif Holger Wedekind, Rechtsanwalt, ergänzt: „Wir stehen auf der test.de-Liste mit 4 unserer Erfolge. Der Widerrufs-Joker funktioniert, jedenfalls mit dem richtigen Anwalt an der Seite.“
Disclaimer: Alle Informationen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr. Allgemeine Infomationen können nie eine individuelle rechtliche Beratung im Einzelfall ersetzen.
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Um Ihnen bei Ihrer Entscheidung, ob für Sie der Widerrufs-Joker in Betracht kommt, beratend zur Seite zu stehen und für Sie die Abwicklung so sicher und angenehm wie möglich zu gestalten, arbeitet der IMMOFUX ® Maklerverbund mit der Sozietät Wedekind Bankrecht Insolvenzrecht (www.widerrufs-joker.de) zusammen. |
Gerne stehen wir Ihnen bei allen Fragen und auch für alle Aufgaben rund um das Thema "Widerrufs-Joker" zur Verfügung bzw. werden Ihre Frage gern an die Rechtanwälte Katrin und Leif Holger Wedekind weiterleiten.